Verein zur Aufrechterhaltung der Volksgesundheit in Gambia

Beitrags- und Gebührenordnung

Beitrags- und Gebührenordnung des„GambiaGesundheitsHilfe e.V." - Verein zur Aufrechterhaltung der Volksgesundheit in Gambia (gemäß § 5 der Vereinssatzung)

1.  Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Bei-trägen (§ 5 der Satzung) und Gebühren an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.

2.  Der Mitgliedsbeitrag, die Aufnahmegebühren und Umlagen werden von der Mitgliederversammlung beschlossen. Gebühren legt der Vorstand fest.Die festgesetzten Beträge treten am 04. Februar 2006 in Kraft.

3. Jahresbeiträge

Beitragsform

Mitgliedsform

Jahresbeiträge

01

Jugendliche unter 18 Jahren

12,50 €

02

Erwachsene

25,00 €

03

Ehrenmitglieder

beitragsfrei


Alle ermäßigten Beitragsformen müssen beantragt und der Anspruch mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden. Die Aufnahmegebühr in den Verein beträgt  EUR 10,00 €

4. Veränderungen der persönlichen Angaben sind unverzüglich mitzuteilen.

7. Die Mitglieder entrichten ihre Beiträge bis spätestens 31. Januar jeden Jahres auf das Beitragskonto des Vereins.         

8. Die Barzahlung der Mitgliedsbeiträge ist nur gegenüber dem Kassenwart oder stellvertretend dem Vor-sitzenden möglich.

9. Bei Vereinseintritt bis zum 30. Juni ist der volle Mitgliedsbeitrag, ab 1. Juli der halbe Mitgliedsbeitrag zu entrichten.

10.  Der Vereinsaustritt ist nur entspr. § 4 der Satzung möglich.

12. Die Mitglieder- und Beitragsverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatengesetz gespeichert.

Beitragsordnung

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